Online-Nachricht - Mittwoch, 30.03.2022

Geldwäschebekämpfung | Übersicht der Listen der Hochrisikoländer aktualisiert (WPK)

Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom , zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/229 vom , in Kraft getreten am ). Hierauf weist die WPK aktuell hin.

Hierzu führt die WPK weiter aus:

Die Financial Action Task Force (FATF) und ihre Regionalgruppen überprüfen zudem weitere Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF.

Die unter Beobachtung stehenden Länder hat die FATF zuletzt in einer Mitteilung vom veröffentlicht. Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben (unverändert Stand ).

Die WPK hat die Übersicht der Listen am aktualisiert und diese informationshalber im Mitgliederbereich Meine WPK bereitgestellt.

Quelle: WPK online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAI-58627