Online-Nachricht - Freitag, 25.03.2022

Corona | Verständigungsvereinbarung mit Luxemburg aufgehoben (BMF)

Deutschland und Luxemburg haben ihre Verständigungsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern einvernehmlich zum gekündigt. Hierauf weist das BMF hin (-LUX/19/10007 :004).

Hintergrund: Die am mit dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossene Verständigungsvereinbarung zum DBA Luxemburg verlängert sich automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind, wurde in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart, die Verständigungsvereinbarung vom zum zu kündigen.

Die Regelungen der Verständigungsvereinbarung finden damit auf Arbeitstage im Zeitraum vom bis zum Anwendung.

Hinweis:

Das Schreiben mit der Verständigungsvereinbarung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAI-58310