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§ 9 KStG Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen durch kirchliche juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen der Spendensammelaktionen Adveniat, Misereor u. a.
In den Fällen, in denen Pfarrgemeinden (eigenständige juristische Personen des öffentlichen Rechts) im Rahmen von Spendenaktionen (z. B. Adveniat, Misereor) Spenden sammeln und diese an das Bistum (ebenfalls eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts) weiterleiten, das die Gelder dann an Adveniat, Misereor usw. übergibt, ist die Zuwendungsbestätigung über die Weiterleitung der Gelder abweichend von den mit (BStBl 1999 I S. 979, Körperschaftsteuerkartei, Karte 4.1 zu § 9 KStG) veröffentlichten Mustern wie folgt zu fassen:
”Die Zuwendung wird entsprechend den Angaben des Zuwendenden an .... (Name des Bistums mit Hinweis auf die öffentlich-rechtliche Organisationsform) … weitergeleitet zur weiteren Verwendung durch … (Name des Letztempfängers, z. B. Misereor) …”