Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Magdeburg - S 0171

§ 5 KStG Förderung der Fürsorge für Vertriebene

Es ist gefragt worden, wie es gemeinnützigkeitsrechtlich zu beurteilen ist, wenn ein Vertriebenenverband nach seiner Satzung u. a. die Wiedergutmachung des Vertreibungsunrechts, die Rückgabe von konfisziertem Vermögen oder die Wiedervereinigung mit den Vertreibungsgebieten zum Ziel hat. Im Einvernehmen mit dem BdF und den obersten FinBeh der anderen Länder vertritt die OFD hierzu folgende Auffassung:

Für die Gemeinnützigkeit eines Vertriebenenverbandes ist es unschädlich, wenn er nach seiner Satzung allgemein - i. S. einer Wiederherstellung der allgemeinen Gerechtigkeit - auch Zwecke wie ”Wiedergutmachung des Vertreibungsunrechts” oder ”Rückgabe des konfiszierten Vermögens auf der Basis eines gerechten Ausgleichs” fördert. Bei derartigen Formulierungen in der Satzung kann angenommen werden, daß sich der Verband bei seiner Betätigung im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks ”Fürsorge für Vertriebene” hält und die Verfolgung individueller Rechtsansprüche der Mitglieder nicht Satzungszweck ist.

Zu beanstanden sind jedoch Formulierungen, die den Satzungszweck z. B. mit ”Anspruch der Volksgruppen und der einzelnen Landsleute auf Rückerstattung des geraubten Vermögens und die sich daraus ergebe...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OFD Magdeburg v. 19.02.1996 - S 0171

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen