Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 5 KStG Muster für Zuwendungsbestätigungen; hier: von Kirchengemeinden gesammelte und weiteregeleitete Spenden
Das an das Kommissariat der Deutschen Bischöfe zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen durch Kirchengemeinden wie folgt Stellung genommen:
In den Fällen, in denen Pfarrgemeinden (eigenständige juristische Personen des öffentlichen Rechts) im Rahmen von Spendenaktionen (z. B. Adveniat, Misereor) Spenden sammeln und diese an das Bistum (ebenfalls eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts) weiterleiten, das die Gelder dann an Adveniat, Misereor usw. weiterleitet, ist die Bestätigung über die Weiterleitung der Gelder wie folgt zu fassen:
”Die Zuwendung wird entsprechend den Angaben des Zuwendungen an … (Name des Bistums mit Hinweis auf die öffentlich-rechtliche Organisationsform) weitergeleitet zur weiteren Verwendung durch … (Name des Letztempfängers, z. B. Misereor).”