Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BdF

§ 5 InvZulG Investitionszulage nach Abs. 2 und 3 bei Investitionsabschluß vor Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe; Anwendung des

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung setzt der Anspruch auf die Investitionszulage nach § 5 Abs. 2 oder 3 InvZulG 1996 bei Handwerksbetrieben voraus, daß der Betrieb im Zeitpunkt des Investitionsabschlusses in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragen ist (vgl. Tz. 13 des BStBl I S. 904).

Nach dem ist dagegen die Investitionszulage jedenfalls für eine Übergangszeit auch dann zu gewähren, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle von einem schon tätigen Unternehmen bereits im Jahr des Investitionsabschlusses beantragt ist, aber erst im Folgejahr von der Handwerkskammer vorgenommen wird.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder sind die Grundsätze des (a. a. O.) anzuwenden, und zwar auch bei neu gegründeten Betrieben und nicht nur für eine Übergangszeit, sondern für die gesamte Geltungsdauer des § 5 Abs. 2 und 3 InvZulG 1996.

Die Grundsätze des (a. a. O.) gelten für die dreijährigen Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2 InvZulG 1996 entsprechend. Das bedeutet, daß z. B. in den Fällen des § 5 Abs. 2 InvZulG 1996 bei der Veräußerung oder Nutzungsüberlassung eines WG das Fehlen der Eintragung des Erwerbers o...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BMF v. 19.12.1997 -

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen