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OFD Frankfurt/M. - G 1427 A

§ 10a GewStG Auswirkungen des (BStBl 1994 II S. 364) auf das Verfahren zur gesonderten Verlustfeststellung

Der (BStBl 1994 II S. 364) zur Verlustverrechnung nach § 10a GewStG bei PersGes entschieden, daß die Verlustverrechnung im Anrechnungsjahr einen positiven und im Verlustentstehungsjahr einen negativen Gewerbeertrag der Gesellschaft voraussetzt sowie eine auf die einzelnen Mitunternehmer bezogene Berechnung nach Maßgabe des jeweiligen Gewinnverteilungsschlüssels unter Einbeziehung von Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen verlangt.

Das Urt. entwickelt den vom Großen Senat des BFH in seinem Beschl. v. (BStBl 1993 II S. 616) beschrittenen Weg hinsichtlich der Unternehmensbezogenheit des Verlustabzugs fort. Es behandelt den Verlustabzug als ein höchstpersönliches Recht des (Mit-)Unternehmers und schließt im Anrechnungsjahr eine Verrechnungsmöglichkeit mit Gewinnanteilen von anderen (Mit-)Unternehmern aus. Allerdings ist die Entscheidung nicht konsequent, soweit es um die Verrechnung mit anteiligen Ergebnissen der anderen (Mit-)Unternehmer im Verlustentstehungsjahr geht. Hier sieht der BFH keinen Bedarf für eine strikt personenbezogene Ermittlung. Der BFH erfordert vielmehr im Verlustentstehungsjahr einen Gesamtverlust der Gesellschaft für den Verlustvortrag des Gesellschafters, d. h. de...

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OFD Frankfurt/M. v. 09.09.1997 - G 1427 A

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