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Oberste Finanzbehörden der Länder BStBl 1996 I S. 1392

Auswirkungen des auf den Verlustabzug und das Verfahren zur gesonderten Verlustfeststellung nach§ 10a GewStG

Der BStBl II S. 364) zur Verlustverrechnung nach § 10a GewStG bei Personengesellschaften entschieden, daß die Verlustverrechnung im Anrechnungsjahr einen positiven und im Verlustentstehungsjahr einen negativen Gewerbeertrag der Gesellschaft voraussetzt sowie eine auf die einzelnen Mitunternehmer bezogene Berechnung nach Maßgabe des jeweiligen Gewinnverteilungsschlüssels unter Einbeziehung von Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen verlangt.

Das Urteil entwickelt den vom Großen Senat des BFH in seinem Beschluß vom (BStBl 1993 II S. 616) beschrittenen Weg hinsichtlich der Unternehmensbezogenheit des Verlustabzugs fort. Es behandelt den Verlustabzug als ein höchstpersönliches Recht des (Mit-)Unternehmers und schließt im Anrechnungsjahr eine Verrechnungsmöglichkeit mit Gewinnanteilen von anderen (Mit-)Unternehmern aus. Allerdings ist die Entscheidung nicht konsequent, soweit es um die Verrechnung mit anteiligen Ergebnissen der anderen (Mit-)Unternehmer im Verlustentstehungsjahr geht. Hier sieht der BFH keinen Bedarf für eine strikt personenbezogene Ermittlung. Der BFH fordert vielmehr im Verlustentstehungsjahr einen...

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Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 16.12.1996 -

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