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FinMin NRW - S 2334

Behandlung der verbilligten Energielieferungen an Arbeitnehmer von Versorgungsunternehmen

Aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts v. (BGBl I S. 730) ergeben sich Änderungen hinsichtlich der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung der verbilligten Energielieferungen an die AN der Versorgungsunternehmen, wenn die AN nicht im Versorgungsgebiet ihres ArbG wohnen.

Die OFD bittet hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

Auch weiterhin kann bei der verbilligten Überlassung von Energie (Strom oder Gas) § 8 Abs. 3 EStG nur angewandt werden, wenn genau dieselbe Ware, die der AN von einem Dritten erhält, vom ArbG zuvor hergestellt oder vertrieben worden ist (Nämlichkeit). Dabei ist unter ”Vertreiben” in diesem Sinne nicht die bloße Vermittlungsleistung zu verstehen - der ArbG muss die Dienstleistung als eigene erbringen ( BStBl II S. 363). Die Voraussetzung der Nämlichkeit ist erfüllt, wenn das Versorgungsunternehmen, das den AN beliefert, diese Energie zuvor von dem Versorgungsunternehmen, bei dem der AN beschäftigt ist, erhalten hat. Erhält jedoch das Versorgungsunternehmen, das den AN mit Energie beliefert, seine Energielieferungen nicht unmittelbar durch das Versorgungsunternehmen, bei dem der AN beschäftigt ist, ist der geldwerte Vorteil aus der verbilligten Energi...BStBl II S. 356

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Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen v. 30.11.1999 - S 2334

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