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FinMin Mecklenburg-Vorpommern, - S 2334

§ 19 EStG Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Kfz-Erwerb vom Arbeitgeber in der Automobilbranche; Anträge auf Erlaß von Steuerschulden

Nach dem Erl. v. , S 2334 (entspricht , DStR 1996, 302), sind die Neuregelungen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Gewährung von Neuwagenrabatten an AN in der Automobilbranche allgemein v. an anzuwenden; zugunsten der AN aber auch für davor liegende Zeiträume, soweit die Steuerfestsetzungen noch nicht bestandskräftig sind.

Über Anträge auf Erl. bestandskräftig festgesetzter Steuern ist nach den allg. Grundsätzen zu entscheiden. Dabei kann regelmäßig davon ausgegangen werden, daß in der Automobilbranche beschäftigte AN über die Problematik im Zusammenhang mit der Besteuerung der Pkw-Rabatte informiert waren und ihre Rechte im Rechtsbehelfsverfahren hätten geltend machen können.

Im Einzelfall kann es ausnahmsweise aus Gründen des Vertrauensschutzes geboten sein, einen Erlaßantrag zu entsprechen, wenn der Stpfl. wegen der Rabattbesteuerung zunächst Einspruch gegen seinen ESt-Bescheid eingelegt hatte, diesen jedoch nach Ergehen des (BStBl II 687) auf Veranlassung des FA zurückgenommen hat.

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Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern v. 27.12.1996 - S 2334

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