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OFD Nürnberg - S 2145

§ 9 EStG Fahrtkosten, Sitzungsgelder, Verpflegungs- und Übernachtungskosten anläßlich einer Hauptversammlung oder Generalversammlung bzw. einer Vertreterversammlung

Für die steuerliche Behandlung der Fahrtkosten, Sitzungsgelder, Verpflegungs- und Übernachtungskosten anläßlich einer Hauptversammlung oder Generalversammlung bzw. einer Vertreterversammlung ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:

1. Fahrtkosten

a) Erstattung an Gesellschafter, Genossenschaften oder Mitglieder

Ersetzt eine KapGes, eine Genossenschaft oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit den Gesellschaftern, Genossen oder Mitgliedern die Kosten für die Fahrt zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder Generalversammlung oder trägt eine KapGes, eine Genossenschaft oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die Aufwendungen für die für diese Zwecke unentgeltlich bereitgestellten Beförderungsmittel, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Auf das Urt. v. (BStBl III 1956 S. 43) wird hingewiesen.

b) Erstattung an Mitglieder einer Vertreterversammlung

Ersetzt eine Genossenschaft oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit den Mitgliedern der Vertreterversammlung die Fahrtauslagen, so liegen abziehbare Betriebsausgaben vor (vgl. BStBl 1984 II S. 273 = DB 1984 S. 804). Die in dem Urt. aufgestellten Rechtsgrundsätze sind auf Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Geg...

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OFD Nürnberg v. 20.04.1999 - S 2145

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