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Auslegung des Abs. 5 Satz 3 i. d. F. des StSenkG; Sitzung ESt I/2001 außerhalb der TO; Sondersitzung der ESt-Referatsleiter zu einkommensteuerlichen Zweifelsfragen zum Steuersenkungsgesetz v. 16. bis - TOP 17.1 -
Durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) vom (BStBl I S. 1428) ist in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers oder aus dessen Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt neu geregelt worden. Diese Neuregelung gilt für Übertragungen von einzelnen Wirtschaftsgütern ab dem . Der Gesetzeswortlaut des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unterscheidet allerdings nicht zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern, was zu Zweifeln hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Vorschrift geführt hat.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i. d. F. des StSenkG wie folgt Stellung:
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG erfasst die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten an derselben Mitunternehmerschaft als Spezialform des Tauschs zwischen dem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmer...