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§ 6 EStG Pauschalwertberichtigung bei Kreditinstituten
Zu der Frage, ob ein nach vernünftiger kaufmännischer Beuteilung feststehender Verlust aus einer Abwicklungsforderung bei der Bemessung des tatsächlichen Forderungsausfalls i. S. des (BStBl I S. 98) für Zwecke der Pauschalwertberichtigung berücksichtigt werden kann, wenn am Bilanzstichtag keine Teilausbuchung vorgenommen, sondern die gebildete Einzelwertberichtigung (EWB) beibehalten wurde, wird wie folgt Stellung genommen:
Kreditinstitute können für das Ausfallrisiko ihrer Kundenforderungen, das am Bilanzstichtag besteht, aber bis zur Bilanzaufstellung noch nicht erkennbar geworden ist und daher nicht durch EWB oder Direktabschreibungen der Forderungen berücksichtigt werden kann, Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilden (Tz. 1 des BdF-Schreibens v. - a. a. O.). Der Vomhundertsatz der Pauschalwertberichtigung für den Bilanzstichtag ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit zu bemessen. Zu einer Berechnung ist grundsätzlich der Durchschnitt des tatsächlichen Forderungsausfalls für die dem Bilanzstichtag vorangehenden fünf Wj und des risikobehafteten Kreditvolumens für die dem Bilanzstichtag vorangehenden fünf Bilanzstichtag...