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Einkommensteuer; | fremdvermietetes Grundstück als Sonderbetriebsvermögen (§§ 4 Abs.1 Satz 1, 15 Abs.1 Nr.2 EStG)
Bringt der Gesellschafter einer OHG sein Einzelunternehmen in die Gesellschaft ein und behält er dabei ein Mietwohngrundstück zurück, das zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gehörte, so kann das Grundstück zumindest dann als Sonderbetriebsvermögen behandelt werden, wenn es mit Grundpfandrechten zur Sicherung von Krediten der OHG belastet ist (). Hieran ändert sich nach Auffassung des Senats auch dann nichts, wenn eine Wohnung des Gebäudes an einen Angehörigen und Mitgesellschafter der OHG zu marktüblichen Bedingungen vermietet ist.