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BFH 21.08.1990 VIII R 17/86
Einkommensteuer; | Abstandszahlung für Entlassung aus Vormietvertrag als Entschädigung (§§ 21, 24 Nr.1 Buchst.a EStG)
Nach dem unterliegt die Abstandszahlung, die ein Mietinteressent nach Abschluß eines Vormietvertrags für die Entlassung aus diesem Vertrag an den Eigentümer des zu vermietenden Objekts leistet, als Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der ESt.