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OFD Magdeburg - S 2333

§ 3 Nr. 62 EStG Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG); Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren und Aussetzen der Vollziehung

Mit Verfügung v. , Az.: w. o. (ESt-Kartei Teil I § 3 Karte 3.16 und § 19 Karte 1.13), ist zur stl. Behandlung der nach dem FELEG an ehemalige landwirtschaftliche AN gezahlten Ausgleichsgelder Stellung genommen worden.

Im Rahmen der Niederschrift zur Dienstbesprechung für den AN-Bereich (Verfügung v. , S 2528 - 43 - St 222) hat die OFD unter TOP 3 zur Frage der Erfassung der Bundesanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung auf ein vor dem FG des Landes Sachsen-Anhalt anhängigen Verfahrens hingewiesen.

Nunmehr ist gegen eine Entscheidung des sächsischen EFG 2001 S. 1045), in dem die Auffassung der FinVerw bestätigt wurde, die o. g. Bundesanteile in vollem Umfang als stpfl. Arbeitslohn zu behandeln, unter dem Az. VI R 74/01 Revision eingelegt worden.

Da auch das Verfahren vor dem FG des Landes Sachsen-Anhalt (Az. bisher: 1 K 299/00, jetzt: 4 K 10299/00) im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren ruht, bestehen keine Bedenken, gleichgerichtete Rechtsbehelfsverfahren ebenfalls ruhen zu lassen (§ 363 Abs. 2 AO).

Zwischenzeitlich hat das FG des Landes Sachsen-Anhalt mit Urt. v. (Az.: 3 K 70/00) zugunsten des Klägers entschieden, dass die Zahlungen des Bundes zur Kran...

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OFD Magdeburg v. 30.10.2001 - S 2333

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