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OFD München - S 2290

§ 34 EStG Zusammenballung von Einkünften bei Abs. 1; hier: Anwendung des (BFH/NV 1996, 204)

Der XI. Senat des BFH hatte mit Urt. v. (BFH/NV 1996, 204) in einem Fall, in dem einem ausgeschiedenen AN eine Einmalabfindung gewährt wurde, mangels einer Zusammenballung von Einkünften die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG versagt. Dem Urt. lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Stpfl. bezog im Vorjahr als Angestellter einen jährlichen Arbeitslohn in Höhe von 297 976 DM. Außerdem war ihm ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen worden; der stpfl. geldwerte Vorteil hieraus betrug 8 057 DM. Mit Auflösung des Dienstverhältnisses erhielt er zu Beginn des Streitjahres eine Einmalzahlung in Höhe von 300 000 DM. In diesem Jahr fand der Stpfl. keine neue Anstellung.

Der BFH kam zu dem Ergebnis, daß sich die steuerlichen Verhältnisse des Klägers nicht durch eine Zusammenballung von Einkünften zu seinem Nachteil verändert hätte. Obgleich er lediglich eine Einmalabfindung erhielt, sei kein zusammengeballter Zufluß, der eine Tarifermäßigung rechtfertige, gegeben. Der Stpfl. erzielte nämlich im maßgeblichen VZ keine anderweitigen Einkünfte, und die Abfindung entsprach der Höhe nach den bisherigen in einem VZ erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, so daß sich keine Progress...

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OFD München v. 12.09.1997 - S 2290

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