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NWB Nr. 6 vom Seite 357

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Neuere Rechtsprechung der Finanzgerichte zu anschaffungsnahem Herstellungsaufwand contra Erhaltungsaufwand

von Rechtsanwalt Steuerberater Dipl.-Finw. Dr. Bernhard Janssen, Berlin

I. Grundsatz

Die Abgrenzung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand gehörte schon immer zu den Lieblingsthemen der Steuerrechtler. Für die Praxis immerhin konnte man sich die Faustregel merken: Wird etwas Vorhandenes ersetzt oder ausgebessert, so handelt es sich um Erhaltungsaufwand und kann in voller Höhe sofort abgesetzt werden, wird etwas Neues geschaffen, so ist es Herstellungsaufwand und kann nur im Wege der AfA über einen längeren Zeitraum verteilt abgesetzt werden.

II. Nichtaufgriffsgrenze

Nur bei Erhaltungsaufwand, der in zeitlicher Nähe zur Anschaffung anfällt, sollte dies nicht gelten. Die Finanzverwaltung wollte darin sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand erkennen, wenn im Vergleich zu dem Zustand des Gebäudes im Anschaffungszeitpunkt das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht oder die Nutzungsdauer erheblich verlängert wird. Dies sollte jedoch nicht geprüft werden, wenn innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung die ge...

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