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NWB Nr. 49 vom Seite 4062

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Zweifelsfragen bei der Bauabzugssteuer in Bezug auf die öffentliche Hand

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Helmut Landsrath, Lahnstein

Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (BGBl 2001 I S. 2267) wurde zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt Die Regelungen hierzu enthält vor allem der neue Abschnitt VII des EStG (§§ 48 bis 48d EStG). Zu Einzelfragen dieser Regelung hat das () Stellung genommen. Während der Wortlaut des § 48 Abs. 1 EStG den Abzugsverpflichteten als Empfänger einer Bauleistung, wenn er Unternehmer i. S. des § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, definiert, erfährt der Kreis der Abzugsverpflichteten durch das eine nicht unerhebliche Einschränkung (so schon Schroen, ). In der Einleitung des BMF-Schr. ist in Rz. 1 nur noch von unternehmerisch tätigen Auftraggebern von Bauleistungen die Rede. In Rz. 13 Satz 8 heißt es: ”Die Abzugsverpflichtung betrifft nur den unternehmerischen Bereich des Auftraggebers.” Hiernach wären juristische Personen des öffentlichen Rechts nur insoweit zum Steuerabz...

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