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NWB Nr. 14 vom Seite 1102

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Empfehlungen zum Vorsorgezuschlag in der privaten Krankenversicherung

Mit der Gesundheitsreform 2000 hat der Gesetzgeber verfügt, dass ab auf die Bruttobeiträge für Neukunden der privaten Krankenversicherung ein Zuschlag von 10 % erhoben wird (Vorsorgezuschlag), mit dem die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr stabil gehalten werden sollen. Der Vorsorgezuschlag fällt zwischen dem 22. und 60. Lebensjahr an und wird für Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen vom Arbeitgeber bezuschusst. Anlass für diese gesetzgeberische Maßnahme war die Beobachtung, dass steigende Beiträge im Alter tatsächlich ein Problem der privaten Krankenversicherung allgemein darstellen.

Für Personen, die bereits am privat krankenversichert waren, wurde eine Übergangsregelung dergestalt geschaffen, dass der Beitrag ab um jährlich 2 % steigt, bis im Jahre 2005 der volle Vorsorgezuschlag erreicht wird. Für Altkunden gilt allerdings ein Widerspruchsrecht: Jeder Altkunde kann auf Dauer dem Zuschlag widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Zuschlagsankündigung schriftlich erhoben werden. Wird nicht widersprochen, wird der Vorsorgezuschlag definit...

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