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§ 2b EStG Anwendungsschreiben zu § 2b EStG
Siehe DokSt 3 § 2b EStG 1/02
Zum Verfahren weist die OFD ergänzend auf folgendes hin:
Gesonderte und einheitliche Feststellungen:
Im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO ist auch darüber zu entscheiden, ob auf die fraglichen Einkünfte § 2b EStG anzuwenden ist oder nicht.
Anwendung des (BStBl I S. 404):
Zu den Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Modell i. S. des in dem dort vorgesehenen Verfahren zu klären sind, gehört auch die Anwendung des § 2b EStG.
FMS v. , Az.: 32 - S 2118b - 1/73 - 40 707