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NWB Nr. 12 vom Seite 1004

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Wohneigentumsförderung (§ 10e EStG) und mittelbare Grundstücksschenkung

von Rechtsreferendar Dipl.-Finanzwirt Thomas Rund, Düsseldorf

I. Unentgeltlicher Erwerb

Bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung wird Geld mit der Zweckbestimmung geschenkt, ein bestimmtes Grundstück zu kaufen. Schenkungsteuerlich hat dies nach feststehender und mittlerweile unbestrittener Rechtsprechung zur Folge, daß statt des geschenkten Geldes mit dem Nennbetrag gem. § 12 Abs. 1 ErbStG i. V. mit § 9 BewG der Einheitswert des zu erwerbenden Grundstücks gem. § 12 Abs. 2 ErbStG angesetzt wird. Wegen der (noch) unverändert geltenden Einheitswertfeststellung unter Berücksichtigung der Wertverhältnisse v. (bzw. in den neuen Bundesländern) hat dies regelmäßig erhebliche Einsparungen von Schenkungsteuer zur Folge. In seinem Urt. v. - X R 51/91 (BStBl II S. 779) entschied der BFH nun, daß diese Grundsätze auch im Bereich des § 10e EStG gelten (vgl. ). Die Vergünstigungen des § 10e Abs. 1 und Abs. 6 EStG stehen dem Beschenkten danach nicht zu, weil er als unentgeltlicher Erwerber angesehen wird (vgl. auch BStBl I S. 887 Tz. 2; ).

II. Leistungsverpflichtung des Erwerbers

In seinem nrkr. Urteil v. - 7 K 457/90 E setzt sich das FG Düsse...

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