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NWB Nr. 48 vom Seite 3964

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Neues zur Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer

von Oberlandeskirchenrat Dr. Christian Meyer, Hannover

I. Prinzipielle Anerkennung durch die Rechtsprechung

1. Unstreitige Ausgangslage

Die Ausgangslage zur rechtlichen Beurteilung der KiSt-Erhebung in Fällen der Pauschalierung von LSt ist kürzlich durch Lang/Lemaire (StuW 1994 S. 257 ff.) dargelegt worden. Sie läßt sich gedrängt wie folgt zusammenfassen:

Der KiSt-Zuschlag zur pauschalen LSt ist an sich grundsätzlich zulässig ( BStBl 1983 II S. 91, 93; v. , BStBl 1989 II S. 304, 305; v. , BStBl 1990 II S. 993, 995; v. , BStBl 1991 II S. 488, 489; OVG Lüneburg v. , FR 1989 S. 150, 151 und v. , FR 1992 S. 83; BB 1988 S. 206). Die Erhebung ist verfassungsgemäß auch ohne Feststellung einer ursprünglichen Lohnkirchensteuerschuld des einzelnen AN ( DÖV 1977 S. 448; OVG Lüneburg v. , Schl.-Holst. Anz. 1987 S. 189; BStBl 1983 II S. 91, 92). Soweit für die pauschale LSt Objektsteuercharakter angenommen wird, geht die Rspr. davon aus, daß der ArbG diese Unternehmensteuer formell schuldet; sie ist aber von der LSt der AN abgeleitet und daher geeignet, als Maßstab für die KiSt zu dienen. Dem ist Sterner zwar mehrfach entgegengetreten (DStR 1987 S. 77 ff.; DStR 1989 ...

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