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NWB Nr. 47 vom Seite 3663

Der RFH und die verdeckte Gewinnausschüttung nach dem Halbeinkünfteverfahren

von RA FAfStR StB Dipl.-Finanzwirt Dr. Bernhard Janssen, Berlin

Das Verdienst für die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens trifft eindeutig die amtierende Regierung und nicht den RFH. Die Rechtsfigur der vGA allerdings war auch dem RFH bereits bekannt und sie hat sich durch alle KSt-Systeme der vergangenen Jahrzehnte gehalten, ja sogar ständig steigender Beliebtheit erfreut. So kommt es, dass auch aus der nun schon betagten Rspr. des RFH noch eine Erkenntnis vorliegt, die immer noch und eine weitere, die wieder aktuell ist. Es handelt sich dabei um den Ersatz von Ausschüttungen durch Darlehen und die Rechtsfigur des lästigen Gesellschafters, die im Folgenden kurz dargestellt bzw. in Erinnerung gebracht werden sollen.

1. Darlehen statt Ausschüttungen

Benötigt ein Gesellschafter Geld von seiner Gesellschaft, kann er es von ihr als Gewinnausschüttung erhalten. Daneben ergibt sich nur noch die Möglichkeit, bei der Gesellschaft ein Darlehen aufzunehmen. Soll dieses keine vGA darstellen, muss es zu Bedingungen wie unter fremden Dritten vereinbart werden, die Gesellschaft muss insbesondere einen angemessenen Zins berechnen. Unter Geltung des Anrechnungsverfahrens war die Gewinnausschüttung vorzuz...

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