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§ 1 EStG Besteuerung der in die USA vermittelten Lehrkräfte und anderer nicht entsandter Arbeitnehmer; Anwendung des Abs. 2 oder 3
Die durch das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - an deutsche Auslandsschulen vermittelten Lehrkräfte und andere nicht entsandte Arbeitnehmer sind unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG grundsätzlich als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln ( BStBl I S. 324). Es ist gefragt worden, ob die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht sich bei amtlich vermittelten Lehrkräften, die an Deutschen Schulen in den USA tätig sind, oder bei anderen nicht entsandten, in den USA tätigen Arbeitnehmern statt aus § 1 Abs. 3 EStG bereits aus § 1 Abs. 2 EStG ergeben kann, der keine Unschädlichkeitsgrenze (bis Veranlagungszeitraum 1993: DM 5.000, ab Veranlagungszeitraum 1994: DM 6.000) enthält. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertrete ich hierzu folgende Auffassung:
Nach § 1 Abs. 2 EStG sind deutsche Staatsangehörige auch dann unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie zwar nicht im Inland ansässig sind, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und hierfür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, sowie unter bestimmten Voraussetzungen i...