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OFD Magdeburg - S 2246

§ 18 EStG Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei ähnlichen Berufen; Heil- und Heilhilfsberufe

Bei der Frage der Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei ähnlichen Berufen ist Folgendes zu beachten:

In den - und v. - 2 BvR 1820/92 - hat das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Umsatzsteuerbefreiung für ähnliche heilberufliche Tätigkeiten gem. § 4 Nr. 14 UStG Stellung genommen. Demnach verstößt es gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG, eine USt-Befreiung nur aufgrund einer fehlenden bzw. nicht ausreichenden berufsrechtlichen Regelung zu versagen. Die Verfahren wurden an den BFH zurückverwiesen.

In den zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Auslegung des Begriffs der ähnlichen, heilberuflichen Tätigkeit i. S. des § 4 Nr. 14 UStG und um die Frage, ob die Tätigkeit eines Heileurythmisten bzw. die Tätigkeit eines medizinischen Fußpflegers hierunter fällt. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts sei bei der USt-Befreiung hinsichtlich der Frage der ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit nicht auf berufsrechtliche Regelungen abzustellen. Zweck der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 UStG sei die Entlastung der Sozialversicherungsträger von der USt. Deshalb sah das Bund...

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OFD Magdeburg v. 17.08.2000 - S 2246

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