Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Einfluß der EuGH-Rechtsprechung auf das deutsche Arbeitsrecht
I. Einleitung
Wächst da wirklich zusammen, was zusammengehört? Der Imperativ ist da, der gute Wille auch. Einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer (AN) in ganz Europa? Das muß so sein, sagen die einen. Zuviel des Guten, meinen die anderen und beklagen den Verlust nationaler Werte. Und in der Tat: Es sieht so aus, daß die EG-Bürokratie tiefer und tiefer in das deutsche Arbeitsrecht dringt. Zudem scheint der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) bei vielen seiner Entscheidungen schlicht die Bodenhaftung verloren zu haben. Er hat schon so einige tragende Prinzipien unserer Arbeitsrechtsordnung auf den Kopf gestellt.
II. Das europäische Arbeitsrecht
1. Der EG-Vertrag, die Gemeinschaftscharta, die FreizügigkeitsVO
Die EG-Staaten haben sich in Art. 117 Satz 1 EGV geeinigt, auf eine Optimierung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ihrer AN hinzuwirken. Sie sind nach Art. 118a Abs. 1 EGV bemüht, die Verbesserung der Arbeitsumwelt zu fördern, um so Sicherheit und Gesundheit von AN zu schützen. Art. 119 Satz 1 EGV garantiert Männern und Frauen gleiches Entgelt. Die Mitgliedstaaten sind darüber hinaus bestrebt, die bestehende Gleichwertigkeit ihrer Ordnungen über bezahlte Freizeit beizu...