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BMF - S 2246 ; BStBl 2000 I S. 42

Behandlung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Psychotherapeutengesetz -PsychThG) v. (BGBl 1998 I S. 1311) regelt das Berufsrecht der genannten Berufsgruppen. Zur Frage, ob die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten danach freiberuflich oder gewerblich tätig sind, wird im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung genommen:

Die Tätigkeit des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist eine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Die Tätigkeit ist zwar in dem Katalog der freien Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG nicht aufgeführt. Es handelt sich jedoch um eine dem Katalogberuf des Arztes ähnliche heilberufliche Tätigkeit.

Das Berufsbild des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem PsychThG ist, was Tätigkeit und Ausbildung angeht, mit dem Beruf des Arztes vergleichbar. Die Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit ist im Übrigen nach dem PsychThG ebenso wie die ärztliche Tätigkeit von einer staatlichen Erlaubnis (App...

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BMF v. 29.10.1999 - S 2246

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