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§ 15 EStG Betriebsaufspaltung; Vorlage einer Bestätigung über das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung im Zusammenhang mit Investitionsförderprogrammen
Nach der Förderrichtlinie des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie über die Gewährung von Krediten aus dem Fonds zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Brandenburg (Mittelstandskreditprogramm - MKP) können Investitionsvorhaben kleinerer und mittlerer Unternehmen sowie die Errichtung neuer Unternehmen auf Antrag durch zinsgünstigte Kredite gefördert werden. Förderbar sind u. a. der Erwerb eines Grundstücks, bauliche Investitionen sowie die Anschaffung von Maschinen. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor Eingang des Antrages bei einem Kreditinstitut bereits mit dem Vorhaben begonnen wurde.
Nach einem Beschl. des Förderausschusses vom Mai 1995 können auch Investitionen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gefördert werden. Die Vergabe der Mittel sollte in diesen Fällen unter der Auflage erfolgen, daß spätestens bei Abruf der Gelder das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung durch eine Bescheinigung des zuständigen FA nachzuweisen ist. Danach wäre die Anforderung der Bescheinigung in einem Zeitpunkt erfolgt, in dem regelmäßig die Investition noch nicht abgeschlossen wäre.
Auch nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ”Verbesserung der regionalen Wirtschaf...