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NWB Nr. 15 vom Seite 1183 Fach 17a Seite 1325

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 3. Vierteljahr 1988 zum Bilanzsteuerrecht

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Rückstellungen § 5 EStG

1. Einbeziehung von Zinsen in eine Verlustrückstellung

(BStBl II S. 661) betr. § 5 EStG.

Eine GmbH & Co. KG ist Eigentümerin eines einzigen Frachters. Die KG schloß im März 1978 einen Zeitchartervertrag für die Zeit von April 1978 bis November 1979 ab und im September 1979 einen weiteren Vertrag bis zum . In der Bilanz hatte sie eine Rückstellung für drohende Verluste von 4 225 400 DM und am eine solche in Höhe von 1 055 184 DM gebildet. In den voraussichtlichen Verlust hatte sie jeweils Zinsen mit 1 134 000 DM bzw. 1 103 476 DM eingerechnet. Um diese Zinsen ging es im Streitfall. Das FA hielt nach einer Bp die Zinsen aus dem Darlehen für die Anschaffung des Schiffes nicht für rückstellungsfähig. Die Klage der KG beim Schlesw.-Holst. FG hatte keinen Erfolg, wohl aber die Revision beim BFH die zur Zurückverweisung der Sache an das FG führte.

Der IV. Senat bestätigte zunächst, daß nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften eine Rückstellung zu bilden ist (früher § 152 Abs. 7 AktG, jetzt § 249 Abs. 1 HGB) ...

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