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NWB Nr. 31 vom Seite 2605 Fach 17 Seite 1691

Rechtsentwicklung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in 1999 und 2000

von RA StB Dr. Kurt Joachim von Bornhaupt, München

I. Buchführungspflicht

1. Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger

Änderung des AEAO v. (BStBl 1998 I S. 630) durch das (BStBl 2000 I S. 190).

Hinweis: Baum, .

Das BMF-Schr. hebt unter Bezugnahme auf die Rspr. des BFH zur Anwendung des § 141 AO u. a. hervor, dass unter die Buchführungspflicht dieser Vorschrift ausländische Unternehmer fallen, wenn und soweit sie im Inland eine Betriebsstätte unterhalten. Die Buchführungspflicht einer PersGes erstreckt sich auch auf das Sonder-BV ihrer Gesellschafter. Die Gesellschafter selbst sind insoweit allerdings nicht buchführungspflichtig. Bei der Prüfung der Buchführungsgrenzen des § 141 Abs. 1 AO ist das Sonder-BV einzubeziehen. Bei luf Betrieben sind für die Bestimmung der Buchführungsgrenzen nach § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Einzelertragswerte der im EW erfassten Nebenbetriebe bei der Ermittlung des Wirtschaftswerts der selbst bewirtschafteten Flächen nicht anzusetzen.

Auch bemerkt das BMF-Schr., dass § 148 AO eine dauerhafte Befreiung von Buchführungs-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten nicht zulässt.

2. Buchführungspflicht des gewerblichen Grundstückshändlers

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Rechtsentwicklung zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in 1999 und 2000

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