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Rechtsprechung zur steuerlichen Außenprüfung 1987
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Die folgende Darstellung befaßt sich mit der Rechtsprechung des BFH, des BGH und der FG zu Problemen der Außenprüfung, soweit diese Entscheidungen im Jahr 1987 veröffentlicht worden sind. Der Beitrag schließt zeitlich an die Übersicht in F. 17, S. 938 an.
I. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)
1. Anordnung einer Außenprüfung auch bei Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens
, BFH/NV 1987 S. 616.
Die Tatsache, daß gegen den Stpfl. ein Steuerstraf- oder ein Steuerordnungswidrigkeitenverfahren anhängig ist, steht der Durchführung einer Betriebsprüfung für andere, nicht von diesem Verfahren betroffene Zeiträume nicht entgegen. Damit bleibt jedoch offen, ob für möglicherweise strafbefangene Prüfungszeiträume die Anordnung einer Außenprüfung unzulässig ist (so EFG S. 323; dagegen jetzt BStBl 1988 II S. 113, mit m. E. zutreffender Begründung).
2. Zulässigkeit von Lohnsteueraußenprüfungen
, BFH/NV 1987 S. 77.
Eine Betriebsprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO kann nicht nur bei demjenigen angeordnet werden, der als Stpfl. i. S. des § 33 Abs. 1 AO feststeht. Vielmehr ist nach der genannten Vorsch...