Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SenFin Berlin

§ 10e EStG Inanspruchnahme der steuerlichen Förderungen des Wohneigentums bei im Beitrittsgebiet belegenen Gebäuden auf Grund und Boden, der einem Dritten gehört - Besonderheiten im Beitrittsgebiet wegen des zivilrechtlichen Eigentums an Gebäuden aufgrund von Nutzungsrechten

Voraussetzung für die steuerliche Förderung nach §§ 10e, 10f, 10h, 52 Abs. 21 Satz 6 EStG und § 7 FördG ist in aller Regel das zivilrechtliche Eigentum am Grundstück. Für das Beitrittsgebiet sind nach dem Einigungsvertrag Sondervorschriften über das Gebäudeeigentum zu beachten, die nachfolgend dargestellte Auswirkungen auf die estl. Rechtslage haben.

Nach Art. 233 § 2 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) i. d. F. des Einigungsvertrages v. (vgl. Anl. I, Kap. III, Sachgebiet B, Abschn. II) sind grundsätzlich sämtliche sachenrechtliche Eigentumsformen des Zivilrechts der ehemaligen DDR in Eigentum i. S. des § 903 BGB umgewandelt worden; dies gilt auch für das nach den §§ 288 Abs. 4, 292 Abs. 3 ZGB-DDR begründete persönliche Eigentum an Gebäuden, die auf Grundstücken errichtet worden sind, die im Volkseigentum bzw. im Eigentum sozialistischer Genossenschaften standen (vgl. Art. 233 § 4 Abs. 1 EGBGB).

Nach Art. 231g 5 Abs. 1 S. 1 EGBGB sind diese Gebäude - entgegen den allgemeinen sachenrechtlichen Regelungen des BGB (vgl. § 94 BGB) - nicht Bestandteile der Grundstücke, sondern Gegenstand eines selbständigen Eigentumsrechts.

Auch vor dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches der DDR am konnten dinglich Nutzungsberechtigte das Gebäudeeigentum erwerben aufgrund des Gese...BGBl 1992 I S. 1257, 1277

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. .. -

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen