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NWB Nr. 48 vom Seite 3967 Fach 9a Seite 511

Lexikon der BFH-Entscheidungen zum Bewertungs- und Vermögensteuerrecht 1991

von Regierungsdirektor a. D. K. Eisenblätter, Herrsching a. A.

I. Bewertungsgesetz

Allgemeine Bewertungsvorschriften

Wertpapiere und Anteile

1. Bewertung nichtnotierter Anteile an § 11 Abs. 2 BewG Kapitalgesellschaften

(BStBl II S. 459; LX98014) betr. § 11 Abs. 2 Satz 2, § 112 BewG; §§ 22, 23 Abs. 1 ErbStG.

Die Stpfl. schenkte durch Vertrag v. ihre Anteile an der KapGes X zu gleichen Teilen den Personen A, B und C. Das FA legte als gemeinen Wert der Anteile dem SchenkSt-Bescheid 356 v. H. des Nennwerts zugrunde. Diesen Wert hatte das FA als Mittelwert aus dem Wert der Anteile am von 401 v. H. und dem vom FG festgestellten Wert am von 312 v. H. gewonnen. Einspruch und Klage dagegen blieben ohne Erfolg. In der Revision wird von der Stpfl. mangelnde Sachaufklärung und Verletzung materiellen Rechts vorgebracht.

Der BFH stellt fest, daß die Revision unbegründet sei.

Der gemeine Wert der Anteile sei auch für die ErbSt und SchenkSt unter Heranziehung des sog. Stuttgarter Verfahrens zu ermitteln (§ 23 Abs. 1 ErbStG i. V. mit § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG). Das FG-Urt. sei insbesondere nicht wegen fehlender tatsächlicher Feststellungen aus Gründen fehlerhafter Anwendung sachlichen Rechts aufzuheben. Es genüge, daß das FG im Streitfall auf die Wertermittlung des FA zum auf der Grundlage des Stut...

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