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OFD München - S 3811

§ 12 ErbStG Behandlung einer atypischen Unterbeteiligung an einem KG-Anteil bei ertragsteuerlich nicht anerkannter Mitunternehmerschaft des Unterbeteiligten

Sachverhalt: Im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge beabsichtigt ein Gesellschafter einer GmbH und Co. KG eine atypische stille Unterbeteiligung an seinem Kommanditanteil seinem Sohn zu schenken, wobei gleichzeitig zu Gunsten des Schenkers ein 100 %iger Vorbehaltsnießbrauch und ein jederzeitiges entschädigungsloses Widerrufsrecht eingeräumt werden soll.

Mit dieser zivilrechtlichen Gestaltung soll erreicht werden, daß zwar das wirtschaftliche Eigentum an dem Kommanditanteil in vollem Umfang beim Schenker verbleibt, jedoch das zivilrechtliche Eigentum am Schenkungsgegenstand auf den Beschenkten übergeht.

Das zuständige Betriebs-FA hat die ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft des Unterbeteiligten verneint.

Schenkungssteuerrechtliche Beurteilung:

Sofern die Übertragung eines Anteils an dem Kommanditanteil des Schenkers auf den Unterbeteiligten ernstgemeint (§ 117 BGB) und auch im übrigen zivilrechtlich wirksam ist (vgl. , BGHZ 68, 212; v. II ZR 56/80, BGHZ 81, 263) ist sie auch schenkungsteuerrechtlich zu beachten. Die Vereinbarung eines 100 %igen Nießbrauchsvorbehalts und eines jederzeitigen entschädigungslosen Widerrufsrechts steht der Ausführung der Schenkung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1...BStBl II S. 1034

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OFD München v. 21.02.1995 - S 3811

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