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OFD Nürnberg - S 1999

§§ 1 ff EigZulG Wohneigentumsförderung nach dem EigZulG; hier: 1) Änderungen im JStG 1997 (BGBl 1996 I S. 2049, 2079) (Anlage 1); 2) Arbeitspapier zu Zweifelsfragen (Anlage 2)

1. Im JStG 1997 (a. a. O.) wurde in dessen Art. 29 auch das EigZulG geändert. Die Änderung betrifft Ausbauten und Erweiterungen, in denen der Herstellungsbeginn (i. d. R. Bauantragstellung) nach dem 31. 12. 1996 liegt. Wegen der Einzelheiten verweist die OFD auf die beigefügte Anl. 1 und das dort enthaltene Beispiel.

2. Die OFD weist darauf hin, daß unter die Neuregelung fallende Fälle maschinell derzeit noch nicht gerechnet werden können und zu einem Hinweisfall führen (möglicher Programmeinsatz März/April 1997).

3. Fälle, in denen der tatsächliche Baubeginn nachweislich noch 1996, die Bauantragstellung aber erst 1997 (z. B. ) erfolgte, bittet die OFD vorerst zurückzustellen. Die Frage, ob in diesen Fällen die bisherige Förderung oder die durch das JStG 1997 eingeschränkte Förderung in Betracht kommt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit gesondert informiert.

4. Auf das als Anl. 2 beigefügte Arbeitspapier zu verschiedenen in der Praxis aufgetretenen Zweifelsfragen zum EigZulG wird ebenfalls hingewiesen. Einige der dort enthaltenen Punkte wurden bereits in der Vfg. v. , Az.: S 2522 angesprochen, waren abe...

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OFD Nürnberg v. 30.01.1997 - S 1999

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