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NWB Nr. 19 vom Seite 1223 Fach 8 Seite 1159

BFH-Entscheidungen zum Grunderwerbsteuerrecht im Jahre 1984

von Dr. Gerhard Mößlang, Richter am BFH, München

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die nachstehende Zusammenstellung der Rechtsprechung des BFH ist systematisch nach den §§ des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG 1940) und den Grunderwerbsteuergesetzen der Länder, dem Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (GrEStEigWoG) und den sonstigen für die GrESt relevanten Gesetzen geordnet. Die Übersicht enthält alle einschlägigen BFH-Entscheidungen, die im Jahre 1984 im BStBl Teil II veröffentlicht worden sind.

I. Urteile zum Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1940) und zu den Grunderwerbsteuergesetzen der Länder

1. Atypischer stiller Gesellschafter und Berlin § 1 Abs. 2 Verwertungsmacht

(BStBl 1984 II S. 158) betr. § 1 Abs. 2 GrEStG Berlin (= § 1 Abs. 2 GrEStG 1940); § 335 HGB.

Die Klägerin beteiligte sich als sog. atypische stille Gesellschafterin an einer KG. Als die KG ein Grundstück erwarb, setzte das FA auch gegen die Klägerin GrESt mit der Begründung fest, sie habe i. S. des § 1 Abs. 2 GrEStG Berlin anteilig die Verwertungsmacht über das Grundstück erhalten. Der BFH entschied jedoch, daß im Streitfall die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GrEStG Berlin zumindest insoweit nicht erfüllt sind, als die Klägerin keinen Besitz an dem Grundstück hatte. Der Tatb...BStBl II S. 496BStBl 1957 III S. 71BStBl 1976 II S. 27BStBl 1975 II S. 363

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