Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Erfurt - EZ 1180 A

§ 19 EigZulG Zeitlicher Anwendungsbereich; hier: Beginn der Herstellung

Für die zeitliche Anwendung des EigZulG ist im Fall der Herstellung der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit der Herstellung des begünstigten Objekts begonnen hat. Als Beginn der Herstellung gilt nach § 19 Abs. 3 EigZulG bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird und bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.

Wird ein bereits gestellter Bauantrag zurückgenommen und ein im wesentlichen inhaltsgleicher Bauantrag gestellt, ist der Zeitpunkt des neuen Bauantrags nur dann maßgebend, wenn die wiederholte Antragstellung auf wirtschaftlich sinnvollen Erwägungen beruht. Je größer die Zeitspanne zwischen der Rücknahme und der erneuten Antragstellung ist, desto weniger besteht die Vermutung, daß ausschließlich steuerliche Gründe und nicht wirtschaftlich sinnvolle Erwägungen für die erneute Antragstellung entscheidend waren.

Erfolgt also innerhalb eines kurzen Zeitraums die Rücknahme und die neue Antragstellung, ist anzunehmen, daß dies nur vorgenommen wurde, um die im Gesetz festgeschriebenen Termine (nach dem - § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EigZulG und nach dem - § 19 Abs. 1 EigZulG) einzuhalte...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OFD Erfurt v. 29.04.1996 - EZ 1180 A

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen