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FinMin BaWü - S 3014

§ 145 BewG Berücksichtigung von Nießbrauchsrechten beim Nachweis eines niedrigeren Verkehrswert

Es ist gefragt worden, ob und wie Belastungen durch Nießbrauchrechte im Rahmen der Öffnungsklausel bei der Bedarfsbewertung bzw. bei der Erbschaftbesteuerung zu berücksichtigen sind, da bei der Vorlage von Verkehrswertgutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts i. S. von § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG bzw. von § 146 Abs. 7 BewG vereinzelt festgestellt worden ist, dass Nießbrauchsrechte als Belastung bei der Wertermittlung nach der WertV 1988 und den WertR 1991 abgezogen worden sind.

Das FinMin bittet, in diesen Fällen wie folgt zu verfahren

Das in einem Verkehrswertgutachten über ein Grundstück angesetzte Nießbrauchsrecht darf bei der Bedarfsbewertung nicht abgezogen werden. Es ist regelmäßig erst im Rahmen der ErbSt-Festsetzung zu berücksichtigen. Gutachten, in denen vom Grundstückswert eine Nießbrauchslast abgezogen wird, sind daher zurückzuweisen. Wird der niedrigere gemeine Wert durch einen stichtagsbezogenen Kaufpreis nachgewiesen, gilt dies entsprechend. Weist der Kaufpreis die Nießbrauchsbelastung nicht gesondert aus, bestehen keine Bedenken, diesen Wert dann unverändert zu übernehmen, wenn der Stpfl. gegenüber dem FA unwiderruflich erklärt, dass er auf einen zusätzlichen Abzug bei der ErbSt verzichtet. Das ErbSt...

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Finanzministerium Baden-Württemberg v. 20.10.2000 - S 3014

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