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- S 3811// BStBl 1997 I S. 599

§§ 138 ff. BewG Bewertung des inländischen Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

1 Begriff und Umfang des Betriebsvermögens

1.1 Das Betriebsvermögen umfaßt alle Teile eines Gewerbebetriebs i. S. des § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören (§ 95 BewG). Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich (§ 96 BewG). Für die Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens (§ 12 Abs. 5 ErbStG) ist zum Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) eine besondere Aufstellung (Vermögensaufstellung) zu fertigen.

1.2 Zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehören grundsätzlich alle WG und sonstigen aktiven Ansätze sowie Schulden und sonstigen Abzüge, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, soweit das ErbStG i. V. mit dem BewG nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt oder zuläßt.

1.2.1 Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und bilanzierenden freiberuflichen Tätigen führt die Anknüpfung an die Grundsätze der steuerlichen Gewinnermittlung regelmäßig zu einer Bestandsidentität zwischen der Steuerbilanz auf den Besteuerungszeitpunkt oder den Schluß des letzten vor dem Besteuerungszeitpunkt endenden Wirtschaftsjahrs und der Vermögensaufstellung.

Dies gilt auch für Erbbauzinsansprüche und Erbbauzinsverpflichtungen. ...

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BMF v. 14.04.1997 - S 3811//

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