Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sächs. Staatsministerium der Finanzen, - S 3215

§ 129 BewG Einheitsbewertung des Grundvermögens; hier: Begriff, Entstehung und Verfahren im Falle des Erbbaurechts

1. Das Erbbaurecht im bürgerlichen Recht

1.1 Begriff des Erbbaurechts

Das Erbbaurecht ist das zeitlich befristete, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu errichten, innezuhaben und zu unterhalten. Für die Dauer dieses Rechts steht dem Erbbauberechtigten die Sachherrschaft über die Grundstücksfläche zu. Bürgerlich-rechtlicher Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks bleibt der Grundstückseigentümer (Erbbauverpflichteter).

Das Erbbaurecht ist einem Grundstück gleichgestellt und kann deshalb z. B. in gleicher Weise mit Grundpfandrechten belastet werden.

1.2 Formalrechtliche Entstehung und Gestaltung

Zur Entstehung des Erbbaurechts bedarf es sowohl der Einigung zwischen dem Erbbauverpflichteten und dem Erbbauberechtigten über die Bestellung des Erbbaurechts (mittels notariell beurkundeten Vertrags) als auch der Eintragung im Grundbuch. Neben dem Vermerk als Belastung des Erbbaugrundstücks wird für das Erbbaurecht ein eigenes Grundbuchblatt angelegt (Erbbaugrundbuch).

Für die Dauer des Erbbaurechts verpflichtet sich der Erbbauberechtigte i. d. R. zur Zahlung eines Erbbauzinses an den Erbbauverpflichteten.

Das Erbbaurec...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen v. 04.03.1998 - S 3215

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen