Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Magdeburg - S 2239 a

§§ 125, 126 BewG Geltung des Ersatzwirtschaftswerts (§§ 125, 126 Abs. 2 BewG) bei der Anwendung des § 14a Abs. 1 bis 3 EStG

Gem. § 14a Abs. 1 Nr. 1 EStG kann der Freibetrag nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG nur in Anspruch genommen werden, wenn der für den Zeitpunkt der Veräußerung maßgebende Wirtschaftswert (§ 46 BewG) des Betriebs 40 000 DM nicht übersteigt. Nach der Vorschrift des § 57 Abs. 3 EStG ist bei der Anwendung des § 14a Abs. 1 EStG in den neuen Ländern anstatt vom maßgebenden EW des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den darin ausgewiesenen Werten vom Ersatzwirtschaftswert nach § 125 BewG auszugehen.

Der Wirtschaftswert i. S. des § 46 BewG ermittelt sich in den alten Ländern nach Eigentumsverhältnissen, während demgegenüber die Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes nach § 125 Abs. 2 BewG in den neuen Ländern unter Berücksichtigung der Pachtverhältnisse ausschließlich nutzerspezifisch erfolgt.

Unter Berücksichtigung der hohen Pachtanteile in den neuen Ländern haben die für die ESt zuständigen Vertreter in der Sitzung ESt I/98, zu TOP 5, entschieden, bei Anwendung des § 7g Abs. 2 Nr. 2 Nr. 1 EStG den Ersatzwirtschaftswert nach Eigentumsverhältnissen umzurechnen, um sicherzustellen, daß die Stpfl. in den neuen Ländern Ländern nicht schlechter gestellt werden, als in den alten Ländern (vgl. Niederschrift v. S 2520).

Die OFD erachtet es i. S. einer einheitlichen Rechtsanwendung des EStG für sachgerecht, bei Prüfung der Wertgrenze des § 14a Abs. 1 Nr. 1 EStG in ...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OFD Magdeburg v. 14.01.1999 - S 2239 a

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen