Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Thüringen, - - S 0352 A

§ 125 BewG Nachträgliche Feststellung eines Einheitswerts nach ergangenem Grundsteuermeßbescheid; Rechtsgrundlage in den neuen Bundesländern nach §§ 125 ff. BewG

Bei in den neuen Ländern belegenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken wird der GrSt-Meßbetragsfestsetzung nicht der EW, sondern der Ersatzwirtschaftswert als unselbständige Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt (§§ 125 Abs. 1, 126 Abs. 1 BewG). Schuldner der Grundsteuer und alleiniger Adressat des GrSt-Meßbescheids ist in diesen Fällen der Nutzer des Grundstücks (§ 40 GrStG). Bei Grundstücken, die zum Grundvermögen gehören, wird der GrSt-Meßbetrag dagegen der EW zugrunde gelegt; Schuldner der GrSt ist in diesem Fall der Eigentümer des Grundstücks.

Die AO-Referatsleiter vertreten hinsichtlich der Frage, wie zu verfahren ist, wenn sich nachträglich herausstellt, daß ein Grundstück nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört, und die Voraussetzungen des § 173 AO nicht erfüllt sind, folgende Auffassung:

  • Wenn Nutzer und Eigentümer des Grundstücks nicht identisch seien, entfaltet der zunächst gegen den Nutzer ergangene GrSt-Meßbescheid gegenüber dem Eigentümer keine Rechtswirkungen. Der GrSt-Meßbescheid ist damit kein Hindernis für den Erl. eines EW-Bescheids und anschließend eines GrSt-Meßbescheids gegen den Eigentümer. Nach Erl. des ”richtigen” EW-Bescheids gegenüber dem Eigentümer ist der gegenüber dem Nutzer e...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzministerium Thüringen v. 20.05.1998 - - S 0352 A

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen