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OFD Frankfurt/M. - S 3103 A

§ 110 BewG Ermittlung der vermögensteuerlichen Wertansätze für Finanzierungsschätze des Bundes

Nach Abschn. 57 Abs. 3 VStR sind Finanzierungsschätze des Bundes im ersten Laufzeitjahr mit dem Emissionskurs und im zweiten Laufzeitjahr mit dem Nennwert abzüglich der Hälfte des gesamten Zinsertrags anzusetzen.

Das BdF hat im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder der Deutschen Bundesbank auf eine entsprechende Anfrage mit Schreiben v. S 3250 mitgeteilt, daß für Finanzierungsschätze des Bundes als Emissionskurs der erste Kurs je Wertpapier-Kennr. (d. h. der Ausgabekurs am ersten Geschäftstag eines Monats) maßgebend ist.


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Die umseitige Aufstellung enthält die für die Ermittlung der Wertansätze relevanten Emissionskurse aller umlaufenden Finanzierungsschätze des Bundes nach dem Stand vom Dezember 1994.

Emissionskurse von Finanzierungs-Schätzen des Bundes für die Ermittlung der vermögensteuerlichen Wertansätze


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Ausgabe
WKN
Fälligkeit
Maßgeblicher Emissionskurs in %
Jan./93/24
113 026
20.  1. 1995
86,486
Jan./94/12
113 049
20.  1. 1995
94,921
Febr./93/24
113 028
20.  2. 1995
86,842
Febr./94/12
113 051
20.  2. 1995
94,894
März/93/24
113 030
20.  3. 1995
87,601
März/94/12
113 053
20.  3. 1995
94,894
April/93/24
113 032
20.  4. 1995
88,443
April/94/12
113 055
20.  4. 1995
94,948
Mai/93/24
113 034
22.  5. 1995
88,443
Mai/9...

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Nutzungsdauer:
30 Tage
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OFD Frankfurt/M. v. 19.04.1995 - S 3103 A

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