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BFH 17.05.1990 IV R 14/87
Einkommensteuer; | Steuerfreiheit von an Tagesgroßpflegestellen gezahlte Erziehungsgelder (§ 3 Nr.11 EStG)
Nach dem sind die von den Jugendämtern nach § 6 JWG an die Betreuer von sog. Tagesgroßpflegestellen (hier: Betreuung von fünf bis acht Kindern im Alter von 11 Monaten bis fünf Jahre) gezahlten Erziehungsgelder nicht nach § 3 Nr.11 EStG steuerfrei.