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§ 37 AO Erstattung überzahlter Einkommensteuer bei zusammenveranlagten Ehegatten
1 Erstattungsanspruch gem. § 37 Abs. 2 AO)
Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger - das FA - einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO). Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO).
1.1 Erstattungsansprüche bei der ESt
Im Bereich der ESt können sich solche Erstattungsansprüche ergeben (wichtigste Fälle)
infolge der Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG),
infolge der Anrechnung von LSt- und KSt (§ 36 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 EStG) und
im Falle der Durchführung von Änderungs- bzw. Berichtigungsveranlagungen zugunsten des Stpfl., wenn die ursprünglich festgesetzte Steuer bereits entrichtet war.
1.2 Erstattungsberechtigung bei zusammenveranlagten Ehegatten
Die Erstattung durch Auszahlung (vgl. § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG) ist unproblematisch, wenn nur ein Erstattungsberechtigter vorhanden ist. Dagegen kann es bei zusammenveranlagten Ehegatten trotz der Vorschrift des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG, wonach die Auszahlung an einen Ehegatten auch für und gegen den anderen Ehegatten wirkt, erforderlich werden, Feststellungen zur Erstattungsberechtigung der beiden Ehegatten zu treffen und ggf. die Höhe des auf jeden entfal...