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NWB Nr. 32 vom Seite 2741 Fach 5a Seite 147

BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer im 2. Halbjahr 1996

von Ministerialdirigent a. D. Dr. Kratzer, Bad Heilbrunn/Eckernförde

Steuerpflicht, Steuergegenstand § 2 GewStG

1. Gewerbesteuer im Beitrittsgebiet ab 1. 7. 1990

(BStBl 1996 II S. 609; LX126114) betr. § 2 Abs. 1 GewStG-DDR.

Hinweise: Woring, KFR F. 5 GewStG § 7, 3/95, S. 103; Anm. in HFR 1995 S. 140.

Der Kl. und Revisionsbeklagte betreibt seit dem im Beitrittsgebiet eine Bäckerei. Streitig waren u. a. der Beginn der GewSt-Pflicht für das 2. Halbjahr 1990 und die gewstl. Behandlung der Akkumulationsrücklage.

Der BFH stellte fest, daß ein Handwerksbetrieb, wie er im Streitfall unterhalten wurde, im Beitrittsgebiet im 2. Halbjahr 1990 nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 GewStG-DDR der GewSt unterlag. Es ist auch rechtmäßig, daß das FA die GewSt vom 1. 7. 1990 an erhob. Zwar unterfielen „individuell arbeitende Handwerker„ nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Besteuerung der Handwerker v. mit ihren Erträgen aus handwerklicher Tätigkeit allein der Handwerksteuer. Diese setzte sich zusammen aus der Gewinnsteuer, der USt und der Lohnsummensteuer. GewSt wurde daneben nicht erhoben. Die Handwerksteuer stellt vielmehr eine Steuer eigener Art dar, die der GewSt sondergesetzlich vorging. Das o. a. Gesetz der DDR ist jedoch mit Wirkung vom durch d...BStBl II S. 813

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