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NWB Nr. 29 vom Seite 2809 Fach 5a Seite 103

BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer im 2. Halbjahr 1992

von Ministerialdirigent a. D. Dr. Kratzer, Bad Heilbrunn/Eckernförde

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt einen systematischen Überblick über die im 2. Halbjahr 1992 im BStBl Teil II zur GewSt veröffentlichten Entscheidungen des BFH.

Steuergegenstand § 2 GewStG

1. Holzrücken als gewerbliche Tätigkeit

(BStBl 1992 II S. 651; LX101836) betr. § 2 Abs. 1 GewStG; §§ 13, 15 EStG.

Hinweis: Anm. in HFR 1992 S. 467.

Der Kl. bewirtschaftete einen landwirtschaftlichen Betrieb. Daneben war er noch für staatliche Forstämter, Verbands- und Ortsgemeindeverwaltungen als Holzrücker tätig. Dabei setzte er zunächst die beiden Schlepper seines landwirtschaftlichen Betriebs ein, erwarb aber später einen Forstspezialschlepper mit Seilwinde und Zubehör. Das FA vertrat die Auffassung, daß durch die Anschaffung des Forstspezialschleppers ein Strukturwandel des Betriebs eingetreten sei und dies dazu geführt habe, daß neben den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ein selbständiger Gewerbebetrieb getreten sei.

Der BFH bestätigte die Auffassung des FA, daß die Übernahme von Dienstleistungen, wie die Tätigkeit des Holzrückens für verschiedene öffentliche Auftraggeber, ihrer Natur nach gewerblich ist. Diese Tätigkeit ist auch nicht als Ausübung einer Land- und Forstwirtschaft anzuse...

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