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Lexikon der BFH-Entscheidungen im Jahr 1995 zur Körperschaftsteuer
Unbeschränkte Steuerpflicht
1. Ausschüttungen von Vereinen usw. an Mitglieder
(BStBl II S. 552; LX126920) betr. § 1 Abs. 1 KStG.
Hinweise: Scholtz, KFR F. 3 EStG § 20, 2/95, S. 277; Anm. in DStR 1995 S. 799; Anm. in HFR 1995 S. 470.
Ausschüttungen einer inländischen Körperschaft i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 KStG (sonstige juristische Personen des privaten Rechts bzw. nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen) führen bei den Mitgliedern nur dann zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Mitgliedschaftsrechte einer kapitalmäßigen Beteiligung gleichstehen und die ausschüttende Körperschaft den in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Körperschaften unter Berücksichtigung der Vorschriften des KSt-Anrechnungsverfahrens vergleichbar ist.
Befreiungen
2. Gemeinnützigkeit von Vereinen
(BStBl 1995 II S. 134; LX126138) betr. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG.
Ein Verein, dessen tatsächliche Geschäftsführung darauf gerichtet ist, durch Umgehung eines gesetzlichen Verbots Geldmittel zur Förderung kommunaler Einrichtungen zu erlangen, ist nicht gemeinnützig.
Ermittlung des Einkommens
3. Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner Kapitalgesellschaft
BStBl 1995 II S. 27