Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lexikon der BFH-Entscheidungen im Jahr 1990 zur Körperschaftsteuer
Die systematische Zusammenstellung der Entscheidungen des BFH zum KStG und seinen Nebengesetzen behandelt die im Kalenderjahr 1990 im Teil II des BStBl oder der HFR veröffentlichten Entscheidungen.
Unbeschränkte Steuerpflicht
1. Körperschaftsteuersubjektfähigkeit einer GmbH
(BStBl 1990 II S. 468; HFR 1990 S. 373; LX94702) betr. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 1 und 3 Satz 2, 27 Abs. 3 Satz 2 KStG.
Die KSt-Subjektfähigkeit einer GmbH ist stets ab deren zivilrechtlich wirksamer Gründung anzunehmen. Sie wirkt so lange fort, als die GmbH zivilrechtlich wirksam besteht. Einer GmbH sind daher z. B. alle Einkünfte aus dem Betrieb einer Kfz-Werkstatt zuzurechnen, wenn diese Betätigungen in ihrem Namen und für ihre Rechnung durchgeführt wurden. Unbeachtlich ist dabei, ob ihr tatsächlich dieses für die Führung des Kfz-Betriebes notwendige Werkstattgebäude überlassen wurde.
Betriebe gewerblicher Art
2. Verpachtung einer Gaststätte als Betrieb gewerblicher Art
(BStBl 1990 II S. 869; LX96895) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG a. F.
Hinweise: NWB DokSt Erl. F. 4 §§ 1-6 KStG, Rz. 6/91 (Anwendungserlaß); Loeblein, UR 1991 S. 130; Müller, ZKF 1991 S. 34.
Eine Gemeinde kann mit der Verpachtung einer Gaststätte einen Betrieb gewerblicher Art unte...